Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PUR)
Anwendung von PUR
Dämmstoffe aus PUR werden vielfältig im Hochbau, in der Haustechnik, in der industriellen Isolierung und als Ortschaum eingesetzt. Detaillierte Angaben sind direkt vom Hersteller zu erhalten.
Kennzeichnung
PUR-Produkte müssen z. B. durch ein Etikett ausreichend gekennzeichnet sein.
Normen und Technische Regeln
Dämmstoffe aus PUR sind in folgenden Normen und technischen Regeln spezifiziert:
- EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) - Spezifikation
- EN 14315-1 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-Spritzschaum - Teil 1: Spezifikation für das Schaumsystem vor dem Einbau
- EN 14318-1 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus dispensiertem Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaum - Teil 1: Spezifikation für das Schaumsystem vor dem Einbau
- EN 14319-1 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-Gießschaum - Teil 1: Spezifikation für das Schaumsystem vor dem Einbau
- EN 14320-1 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-Spritzschaum - Teil 1: Spezifikation für das Schaumsystem vor dem Einbau
- AGI Q138 Polyurethan-Ortschaum für Wärme- und Kältedämmungen an betriebstechnischen Anlagen - Eigenschaften, Herstellung, Ausführung von Dämmsystemen
Ausbildung zum Schäumer
Neben der Güte-Überwachung der Produkte unserer Mitglieder ist die GSH auch Träger der Ausbildung zum Schäumer. Jedes Jahr werden zusammen mit dem Hauptverband der deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Prüfungen abgenommen und Schäumerausweise ausgestellt.