Übereinstimmungszertifikat

Für Bauprodukte, die nicht durch eine harmonisierte europäische Norm geregelt sind, erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nationale Zulassungen.

Die Übereinstimmung mit der Zulassung wird durch ein Übereinstimmungszertifikat und das Aufbringen des Ü-Zeichens ausgewiesen.

Für Bauprodukte, die durch eine harmonisierte europäische Norm geregelt sind, werden seit Oktober 2016 keine Zulassungen mehr ausgestellt. Ein Aufbringen des Ü-Zeichens ist für diese Produkte nicht mehr zulässig. Die bestehenden Zulassungen bleiben aber gültig und können als bautechnische Nachweise verwendet werden. Bis zum Ende ihrer Laufzeit können noch Überwachungszertifikate auf privatrechtlicher Basis erteilt werden.

Beispiel eines Übereinstimmungszertifikats